AGBs
1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?
1.1. Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie von der Ärztin/ vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung der Verordnung berechtigt ist.
Die Verordnung muss neben persönlichen Daten
- eine medizinische Diagnose
- die Anzahl der Behandlungseinheiten und
- die verordnete Behandlung
beinhalten.
Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihrer/s PhysiotherapeutIn ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie dies Ihrer/Ihrem PhysiotherapeutIn sofort mit.
1.2. Verrechnung der Behandlungskosten
Die Kosten der Behandlung bemessen sich an einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekanntgegeben. Ihr/e PhysiotherapeutIn hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten bei Ihrer/Ihrem behandelnden PhysiotherapeutIn als WahltherapeutIn und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif an. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz können nur unter Vorbehalt gegeben werden. Genauere Informationen zur tarifmäßigen Rückvergütung können Sie sich direkt bei Ihrer zuständigen Krankenkasse bzw. Ihrem Sozialversicherungsträger einholen.
1.3. Befunde
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihr/e PhysiotherapeutIn auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.
2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?
2.1. Persönliche Einzelbetreuung
Ihr/e PhysiotherapeutIn steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Sie/Er ist Ihr/e AnsprechpartnerIn in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.
Die Leistung Ihrer/s PhysiotherapeutIn setzt sich aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen, wie insbesondere
- persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
- behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
- für die Behandlung notwenige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials
- Dokumentation und 10-jährige Aufbewahrung
- bei Bedarf: Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern u. m.. Dieser administrative Mehraufwand kann in Rechnung gestellt werden.
Mit Ihrer Unterschrift am Patientendatenblatt bzw. Behandlungsvertrag bestätigen Sie die Inanspruchnahme der Behandlung. Dies ist eine Voraussetzung für die Kostenübernahme durch Ihren Krankenversicherungsträger.
2.2. Verschwiegenheit
Alle Informationen, die Sie Ihrer/m PhysiotherapeutIn geben, unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihre Zustimmung werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch – therapeutischen Gründen als sinnvoll erweisen, wird sich Ihr/e PhysiotherapeutIn mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die aus gesetzlichen Gründen verpflichtende schriftliche bzw. elektronische Dokumentation. Ihrer/m PhysiotherapeutIn ist es laut MTD – Gesetz gestattet, anderen Beteiligten aus Gesundheitsberufen wie z.B. Ihrem/Ihrer zuweisenden Arzt/Ärztin, Auskünfte über erforderliche medizinische Maßnahmen zu erteilen. Sollte dies nötig sein, werden Sie darüber informiert.
2.3. Dokumentation
Ihr/e PhysiotherapeutIn ist gesetzlich zur Dokumentation, u.a. der therapeutischen Maßnahmen, in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im
Eigentum Ihrer/s PhysiotherapeutIn. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung
der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrer/m PhysiotherapeutIn und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt. Falls Sie
innerhalb unserer Praxisgemeinschaft PRAXIS KÖRPERKUNST durch eine/n andere/n PhysiotherapeutIn weiterbetreut werden, kann die Dokumentation mit Ihrer Zustimmung weitergeführt werden.
2.3.1. Datenschutz- Grundverordnung, EU DS-GVO Neu 2018
Die PhysiotherapeutInnen der PRAXIS KÖRPERKUNST arbeiten streng nach den vorgegebenen Richtlinien der neuen EU- weit gültigen Datenschutz- Grundverordnung, welche ab 25.05.2018 in Kraft ist. Die Rechtsgrundlage zur Anwendung Ihrer personenbezogenen Daten ergibt sich aus dem MTD – Gesetz für den gehobenen medizintechnischen Dienst, welchem PhysiotherapeutInnen unterstehen, und aus dem von Ihnen unterzeichneten Behandlungsvertrag mit uns. Ihre sensiblen Personen- und Gesundheitsdaten werden bei uns sorgsam und gesetzeskonform aufbewahrt.
3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?
3.1. Höhe der Kosten
Die Kosten bemessen sich an einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Die Kosten der individuell in Aussicht genommenen Behandlung werden Ihnen von Ihrer/m PhysiotherapeutIn zu Beginn der Behandlung mitgeteilt.
3.2. Zahlungsmodus
Ihr/e PhysiotherapeutIn stellt Ihnen am Ende der Behandlungsserie eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus. Als Zahlungsmodius gültig sind die Zahlung mittels Erlagschein und Netbanking oder die Barzahlung.
Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behält sich Ihr/e PhysiotherapeutIn das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4% und Mahnspesen in Höhe von €10.- für die erste und € 20.- für die zweite Mahnung in Rechnung zu stellen.
4. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?
Ihr/e PhysiotherapeutIn ist Ihr/e BegleiterIn auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziele und –maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche
Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer/m PhysiotherapeutIn Auskunft über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen geben. Ihr/e PhysiotherapeutIn unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.
Bekommt Ihr/e PhysiotherapeutIn den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird Sie Ihr/e PhysiotherapeutIn darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.
5. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – Ihrer/m PhysiotherapeutIn mitzuteilen. Andernfalls behält sich Ihr/e PhysiotherapeutIn das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
6. Wann endet die Behandlung?
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue, falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte (gilt für alle Krankenversicherungsträger), ärztliche Verordnung.
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer/m PhysiotherapeutIn. Sowohl Ihnen als auch Ihrer/m PhysiotherapeutIn steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ihr/e PhysiotherapeutIn wird sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn sie/er der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten bzw. vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind.
Dasselbe gilt, wenn beispielsweise Ihrer/m PhysiotherapeutIn die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben.
Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).
7. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten an?
Sie reichen die vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung und die von Ihrer/m PhysiotherapeutIn ausgestellten Honorarnote inklusive einer Einzahlungsbestätigung (wie z.B. Zahlscheinbeleg,
Netbankingausdruck, Kontoauszug oder Stempel auf der Honorarnote) bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder Postanweisung des gemäß Kassentarif des Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz gelangenden Betrages. Ihr/e PhysiotherapeutIn berät Sie diesbzgl. Zur ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
8. Komplikationen
Um einen Behandlungserfolg erzielen zu können, ist es notwendig, an Strukturen zu arbeiten und Techniken anzuwenden, die gewisse Reaktionen hervorrufen können.
Bedingt durch die Behandlung, kann es zu Symptomverschlimmerung und/oder –veränderung kommen, Reaktionsschmerzen können zwischen einigen Stunden und, in seltenen Fällen, einigen Wochen bestehen bleiben.
Sollten während der Behandlung Probleme jeglicher Art auftreten, teilen Sie diese bitte umgehend Ihrer/m TherapeutIn mit.
Wir bitten um Ihre geschätzte Kenntnisnahme,
Ihr PRAXIS KÖRPERKUNST Team